Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Zwischen Personal-Body Nidal Sinnuqrut

  • Im folgenden „Trainer“ genannt

und dem Kunden wird folgende, verbindliche Vereinbarung getroffen:

  1. Leistungen

    • Ein erstes Beratungsgespräch wird kostenlos und unverbindlich angeboten.
    • Gemeinsam mit dem Kunden wird ein Dienstleistungspaket zur Erreichung des gewünschten Ziels erarbeitet.
    • Der Trainer verpflichtet sich zur individuellen Beratung, Betreuung und Durchführung der mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistung.
    • Die vereinbarte Leistung kann nur vom Kunden selbst in Anspruch genommen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.
  1. Nutzungsrecht
    • Das Personal Training für 4 und 12 Trainingseinheiten haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab Erwerb. Das Personal Training für 20 und 50 Trainingseinheiten haben eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.
  1. Training
    • Vor dem ersten Training wird eine Gesundheitsanamnese durchgeführt.
    • Eine Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Darüber hinaus wird auf 15-Minuten-Basis verrechnet.
    • Trainingsmodalitäten und -ziele werden vorab mit dem Kunden abgestimmt, können bei Bedarf aber jederzeit angepasst werden.
    • Outdoor-Training findet nur nach Absprache mit dem Trainer statt. Ein Anspruch auf Outdoor-Training besteht nicht.
  1. Vergütung
    • Grundlage der Vergütung ist die aktuelle Preisliste. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach 19 erfolgt kein Ausweis der MwSt.
    • Der genaue Umfang des Dienstleistungspakets wird mit dem Kunden vorab besprochen und vereinbart. Hierüber erhält der Kunde eine Rechnung. Der daraus resultierende Gesamtbetrag aller vereinbarten Leistungen ist vor Trainingsbeginn vollständig zu zahlen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erst nach Zahlung des Gesamtbetrags ein Anspruch auf die Leistung besteht.
    • Die Zahlung erfolgt auf folgendes Konto:  Nidal Sinnuqrut, Bankname: Postbank Frankfurt, IBAN: DE89 5001 0060 0377 6996 04, BIC: PBNKDEFF
  1. Zusatzkosten
    • Für Zusatzkosten, die aufgrund der vom Kunden gewünschten Dienstleistung entstehen können, z.B. Eintrittsgelder, Platzmieten, Fahrtkosten usw., kommt der Kunde vollumfänglich auf. Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen.
    • Fallen durch die notwendige ganzheitliche Betreuung Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä. an, sind diese vom Kunden alleine zu tragen.
  1. Verhinderung/Ausfall/Ersatzansprüche
    • Eine Verhinderung seitens des Kunden hat spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin zu erfolgen. Andernfalls wird das Honorar für die vereinbarte Trainingseinheit in voller Höhe fällig und die Trainingseinheit gilt als durchgeführt.
    • Ein Ausfall aufgrund der Verhinderung des Trainers kann auf Wunsch nachgeholt oder finanziell im Wert der Trainingseinheit erstattet werden.
    • Outdoor-Trainingseinheiten werden nach Einschätzung des Trainers durchgeführt. Sollte die Durchführung z.B. aufgrund der Wetterverhältnisse zu gefährlich oder unmöglich sein, kann ein Indoor-Training oder eine Verschiebung vereinbart werden.
  1. Haftung
    • Der Trainer haftet nur bei Sachschäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
    • Eine Haftung für Ereignisse infolge höherer Gewalt und sonstiger, unvorhersehbarer Ursachen, die nicht vom Trainer zu vertreten sind, ist ausgeschlossen.
    • Der Kunde hat sich ausreichend und eigenverantwortlich gegen jede Art von Unfällen und Verletzungen, die im Rahmen des vereinbarten Leistungspakets beim Training auftreten können, zu versichern.
    • Der Kunde versichert seine gesundheitliche Tauglichkeit. Im Zweifel wird eine entsprechende sportärztliche Voruntersuchung empfohlen. Der Trainer haftet nicht für die Sporttauglichkeit des Kunden.
    • Der Kunde ist verpflichtet, jede Verschlechterung seines Gesundheitszustandes vor, während und/oder nach dem Training unmittelbar dem Trainer mitzuteilen. Über eine notwendige Anpassung der vereinbarten Dienstleistung entscheidet alleine der Trainer.
    • Eine Haftung zur Erreichung des vereinbarten Trainingsziels wird ausgeschlossen.
    • Der Trainer übernimmt keine Haftung für die Leistungen eines Kooperationspartners.
  1. Sonstige Vereinbarungen
    • Zusatzvereinbarungen und Abweichungen bedürfen der Schriftform.
    • Die vereinbarten Leistungen können auch ganz oder teilweise von einem Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des Trainers erbracht werden. Die Entscheidung hierüber obliegt alleine dem Trainer.
  2. Datenschutz
    • Personenbezogene Daten, die zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung notwendig sind, werden gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.  Diese Daten werden automatisch 24 Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Eine frühere Löschung ist auf Kundenwunsch jederzeit möglich.
  1. Salvatorische Klausel

    • Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen und auch solche, die nach einer Gesetzesänderung nicht mehr anwendbar sind, werden gemeinsam durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem eigentlichen Sinn und Zweck der entfallenen Bestimmung/en am nächsten kommen.
  2. Schlussbestimmung
    • Gerichtsstand ist Wiesbaden. Es gelten die rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Mit Zahlung der vereinbarten Dienstleistungsgebühr werden die AGBs anerkannt.